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Die neue Datenschutzlandschaft der Schweiz: das revDSG verstehen

Am 1. September 2023 trat in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) in Kraft. Die Modernisierung des Gesetzes von 1992 stärkt die Rechte betroffener Personen und nähert den Schweizer Datenschutz den Standards der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an.

Die wichtigsten Neuerungen des revDSG

  • Fokus auf natürliche Personen: Das Gesetz schützt Personendaten natürlicher Personen; Daten juristischer Personen fallen nicht mehr darunter.
  • Erweiterter Begriff besonders schützenswerter Daten: Neu gehören auch genetische und biometrische Daten dazu.
  • Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen: Datenschutz muss bereits bei der Entwicklung berücksichtigt werden; standardmässig sollen möglichst datensparsame Einstellungen gelten.
  • Datenschutzberater: Private Unternehmen können eine Fachperson bestimmen, die Governance und Entscheide zum Datenschutz begleitet.
  • Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten: Viele Organisationen müssen ihre Datenbearbeitungen dokumentieren und aktuell halten.

Was sich dadurch verändert

  • Für Privatpersonen: mehr Transparenz und Kontrolle über die Verwendung ihrer Daten.
  • Für Unternehmen: die Chance, durch eine verantwortungsvolle Daten-Governance Vertrauen zu stärken.
  • Für internationale Tätigkeiten: klarere Regeln und eine bessere Anschlussfähigkeit an anerkannte europäische Standards.

Prioritäten für Organisationen

  • Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen in Prozesse und Projekte integrieren,
  • prüfen, ob die Ernennung eines Datenschutzberaters sinnvoll ist,
  • Verfahren zur Erkennung, Beurteilung und Meldung von Datenschutzverletzungen aktualisieren,
  • Datenflüsse und Bearbeitungen dokumentieren, insbesondere bei internationalen Bekanntgaben,
  • Mitarbeitende schulen, damit rechtliche Anforderungen im Alltag wirksam umgesetzt werden.

Für Privatpersonen

  • die eigenen Rechte nach revDSG kennen,
  • nachfragen, wenn eine Organisation Personendaten nicht transparent bearbeitet,
  • sichere Gewohnheiten pflegen: einzigartige Passwörter, Zwei-Faktor-Authentisierung und Vorsicht bei unerwarteten Nachrichten.

Das revDSG ist mehr als eine Compliance-Aufgabe. Es fördert eine digitale Kultur, in der Privatsphäre als Grundrecht und Voraussetzung für Vertrauen verstanden wird.

eduCYBER Sàrl verfolgt die Entwicklungen bei Datenschutz und Cybersicherheit fortlaufend. Wer Rechte und Pflichten kennt, kann sich in der digitalen Welt sicherer und selbstbestimmter bewegen.